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   ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19   

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ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19 (https://dejure.org/2019,20406)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 16.07.2019 - 4 Ca 391/19 (https://dejure.org/2019,20406)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 4 Ca 391/19 (https://dejure.org/2019,20406)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    aa) Zwar kann das Verfahren nach § 102 BetrVG mit den Verhandlungen über den Interessenausgleich verbunden werden (BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - Juris; BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - Juris).

    Die Möglichkeit beide Verfahren miteinander zu verbinden, bedeutet jedoch nicht, dass in den Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zugleich die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG zu den auszusprechenden Kündigungen zu sehen wäre (BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 Rn. 11 - Juris).

    Sollen deshalb Interessenausgleich und Betriebsratsanhörung miteinander verbunden werden, so ist dies schon bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens klarzustellen (BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 Rn. 11 - Juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Der auf Weiterbeschäftigung gerichteten Klageantrag zu 2. der auf der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.02.1985 (BAG, 27.02.1985, - GS 1/84-, juris) beruht, hatte in dem hier zu entscheidenden Fall keinen Erfolg.

    Beim Vorliegen solcher zusätzlichen, ihn besonders belastenden Umstände könne der Arbeitgeber also trotz eines bereits ergangenen, wenn auch noch nicht rechtskräftigen gerichtlichen Urteils, das die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt, seine Verurteilung zur Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers für die weitere Dauer des Rechtsstreits abwenden (BAG 27.02.1985 aaO, juris, Rdnr. 97, 98).

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, unterliegt die Betriebsratsanhörung in solchen Fällen keinen erleichterten Anforderungen ( vgl. APS-Koch, 5. Aufl., § 102 BetrVG, Rdnr. 117a; BAG Urt. v. 18.01.2012, - 6 AZR 407/10-, juris, Rdnr. 33).

    Dass und welche Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden sollen, muss dabei hinreichend klargestellt sein (BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10, Rn. 33, 34 ff.; BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11, Rn. 47).

  • BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77

    Leitender Angestellter - Mitteilung des Arbeitgebers - Betriebsrat -

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Die erforderliche Anhörung gliedert sich gem. § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).

    Eine ausdrückliche Aufforderung an den Betriebsrat, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen, ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betriebsrat der Mitteilung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass er damit den Zweck verfolgt, seiner Anhörungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG zu genügen (BAG 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG; BAG AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76

    Einleitung des Anhörungsverfahrens bei Zweifeln über die Einordnung als leitender

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Die erforderliche Anhörung gliedert sich gem. § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).

    Der Zweck von § 102 Abs. 1 BetrVG besteht darin, den Betriebsrat zur Stellungnahme zu einer konkreten Kündigung zu veranlassen (vgl. BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    BAG, 03.10.1078 - 6 ABR 102/76 - AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.05.1959 - 1 ABR 2/59

    Liste über Lohngruppenzugehörigkeit - Weitergabe einer Liste -

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Die Zusammenarbeit ist so auszugestalten, dass bei den sich aus der Natur der Sache notwendig ergebenden Interessengegensätzen eine offene und ehrliche, am Gebot der Fairness orientierte Kommunikation stattfindet (BAG, 22.05.1956 - 1 ABR 2/59 - AP Nr. 3 zu § 23 BetrVG).
  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Für den allgemeinen Feststellungsantrag, der ergänzend zum Kündigungsschutzantrag gemäß § 4 KSchG gestellt wird, fällt ein besonderer Streitwert nicht an (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 03.02.2003 - 9 Ta 520/02 - NZA-RR 2003, 321, 322 unter II.2. der Gründe m.w.N.).
  • LAG Hamm, 02.03.2012 - 10 Sa 1086/11

    Voraussetzungen für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach Durchführung eines

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Diese können sich, da persönliche bzw. verhaltensbedingte Gründe auf Seiten der Arbeitnehmer vorliegend nicht in Betracht kommen, auch aus wirtschaftlichen Gründen oder der tatsächlich fehlenden Möglichkeit zu Beschäftigung ergeben (vgl. APS-Koch, 5. Aufl., § 102 BetrVG, Rdnr. 240; LAG Hamm, Urt. v. 02.03.2012, - 10 Sa 1086/11-, juris, Stahlhacke/Preis/Vossen, 11. Aufl., § 6, Rdnr. 2263).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Insoweit greift auch die seitens der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.2013 - 6 AZR 49/12 - Juris im vorliegenden Fall nicht.
  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 22/73

    Außertarifliche Angestellten - Einblicksrecht - Betriebsrat - Bruttogehaltsliste

  • LAG Hamm, 07.12.2018 - 13 TaBV 80/18
  • LAG Hamm, 09.12.1976 - 8 Sa 1098/76

    Stillegung einer Betriebsabteilung; Interessenausgleich; Einigungsstelle;

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